Abgeltungssteuer

Depot bei Interactive Brokers (IBKR) mit Estably

Besteuerung von Kapitalerträgen

Seit dem 01.01.2009  gilt in Deutschland die Abgeltungssteuer. Diese wird als Quellensteuer auf Kapitalerträge direkt vom Kreditinstitut einbehalten und anonym abgeführt.

Die Besteuerung erfolgt auf Kapitalanlagen, wie Zinserträge, Dividenden und Kursgewinne aus Wertpapieren.

Dazu zählen Aktien genauso wie beispielsweise Fondsanteile, Anleihen, Optionsscheine oder Finanzinnovationen.

Die Steuerberechnung erfolgt dabei mit einem feststehenden Steuersatz von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5 % der Abgeltungssteuer) und ggf. Kirchensteuer (8 oder 9 % der Abgeltungssteuer), der von dem persönlichen Einkommensteuersatz des Gläubigers unabhängig ist.

abgeltungssteuer

Die Bundesrepublik Deutschland hat mit sehr vielen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Von daher kann die Ausgestaltung für fast jedes Land unterschiedlich sein. In manchen Ländern werden ebenfalls Quellen- oder Abgeltungssteuern erhoben, die ganz oder zum Teil anrechenbar sind. Die deutsche Abgeltungsteuer wird im Ausland nicht erhoben. Der Steuerpflichtige trägt also selbst die Verantwortung, die steuerpflichtigen Einkünfte zur Versteuerung nachträglich beim heimischen Finanzamt anzumelden. Mit Hilfe des W-8-Formulars können anrechenbare US-Quellensteuern direkt erlassen werden.

Da aber das Depot der Estably-Kunden bei  Interactive Brokers (IBKR) geführt wird, wird die Abgeltungssteuer nicht mit jedem Trade abgerechnet. Diese erfolgt durch den Kunden selbst über seine Jahressteuererklärung, indem er den Transaktionsbericht bei seiner persönlichen Steuerklärung beilegt. Auf dieser Weise stehen die kumulierten Spekulationsgewinne komplett das ganze Jahr über zur Wiederanlage zur Verfügung. Dies bedeutet einen deutlichen Vorteil gegenüber Brokerkonten, die bei deutschen Banken geführt werden.

Gewinne können mit Verlusten verrechnet werden. Zu bedenken ist allerdings, dass jede Asset-Klasse separat verrechnet wird. Gewinne aus Aktiengeschäften können also nur mit Verlusten aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden. Verluste aus Forex-Transaktionen können dafür mit allen anderen positiven Kapitalerträgen, wie zum Beispiel Zinsen und Dividenden, verrechnet werden. Zudem hat der Gesetzgeber die Besteuerung bei Optionsgeschäften neu definiert und ermöglicht ebenfalls eine Abschreibung der Verluste.

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